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Informationen & Leistungen

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Angebote mit KulturLegi

Haben Sie eine KulturLegi? Wohnen im Kanton Zürich? Folgende Angebote können Sie bestellen (für weitere Angebote nach unten scrollen):

Keine KulturLegi? Hier beantragen

 

Kleiderpaket

Sie können bei der Winterhilfe Zürich ein Paket mit Kleidern bestellen.
Die Kleider sind gebraucht (Secondhand). Sie bekommen höchstens 12 Kleidungsstücke.
Das Paket kommt per Post zu Ihnen nach Hause.
Sie können alle zwei Jahre ein Paket bestellen.

 

Schulsack (Thek), Schul-Rucksack und Kindergarten-Rucksack
  • Für Kindergarten-Kinder gibt es 1x einen Kindergarten-Rucksack
    Kosten für Sie: CHF 10.-
  • Für Primar-Schulkinder, 1x einen Schulsack (Thek)
    Kosten für Sie: CHF 20.-
  • Für Jugenliche gibt es 1x einen Schul-Rucksack
    Kosten für Sie: CHF 20.-

WICHTIG: Geld (Note / Geldschein) der Bestellung beilegen!
Verpasste Bestellungen können nicht nachgeholt werden!

 

Multicheck-Gutschein

Der Multicheck® ist ein Test, der Jugendlichen brauchen zum Finden einer Lehrstelle.
Die Winterhilfe Zürich schenkt Jugendlichen vor der Lehre Gutscheine für den Multicheck. Wenn nötig, auch mehrmals.

 

Spiele-Gutschein

Sie können einen Gutschein für Spiele bekommen.
Die Spiele werden Ihnen per Post nach Hause geschickt.
Der Gutschein für Spiele kann nur einmal bestellt werden.

 

Bücherbons

Die Winterhilfe Zürich gibt Bücherbons ab.

 

Zoo-Gutschein

Sie können einen Gutschein für den Zoo Zürich bekommen.
Alle zwei Jahre kann ein Gutschien für den Zoo bestellt werden.

 

Winterhilfe Schweiz
Finanzielle Unterstützung

Wer kann ein Gesuch stellen?
(Gesuch = Frage nach Hilfe)
Personen und Sozialfachstellen können ein Gesuch stellen.

Wichtig: Sie müssen im Kanton Zürich wohnen.

Die Gesuche werden nach den Richtlinien der Winterhilfe geprüft.

Beispiele von Unterstützung der Winterhilfe Zürich

Übernahme von Rechnungen: z.B. Brillen, Krankenkassenprämien, Selbstbehalt Arztrechnungen, Mieten, Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan (Zahnarztrechnungen, Beiträge an Ausbildungen, etc.)

Wichtig:
  • Beziehen Sie Sozialhilfe? Ihr Gesuch muss über das Sozialamt eingereicht werden.
  • Sind Sie im AHV-Alter? Melden Sie sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Senectute.
  • Beziehen Sie eine IV-Rente? Melden sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Infirmis.
Was zahlt die Winterhilfe Zürich nicht:

Darlehen / Kredite / Konsumkredite / Schulden** / bereits bezahlte oder betriebene Rechnungen / Steuerrechnungen / Gebühren (Serafe) / Telefonkosten / Anwaltskosten / Zusatzversicherungen Krankenkasse / Bussen / Mahnspesen / Verzugszinsen / Auslandferien / Leistungen für welche die öffentliche Hand (Sozialhilfe oder Sozialversicherungen) oder andere Stellen zuständig sind.

**In besonderen Fällen kann die Winterhilfe Zürich bei Schulden helfen – aber nur zusammen mit einer Schuldenberatung und wenn es Ihre Lage wirklich verbessert.

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Bettenhilfe

Bitte schicken Sie das Formular "Bettenhilfe" zusammen mit dem Formular "finanzielle Unterstützung" an die Winterhilfe Zürich.

Bilder: Etagenbett, Kinderbett, Lättlicouch.

So bauen Sie das Bett auf - Video 

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Empowerment: Sport- und Musikunterricht für Kinder

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch Empowerment Kinder zusammen mit dem Formular finanzielle Unterstützung ein.

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REKA-Ferienhilfe

Bitte schicken Sie das Gesuch «REKA-Ferienhilfe» zusammen mit dem Formular «finanzielle Unterstützung».

Bitte beachten Sie

Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.

Je nach Aufenthaltsstatus kann es bei gewissen Angeboten Einschränkungen geben.

Einschränkungen
  • Beziehen Sie Sozialhilfe? Ihr Gesuch muss über das Sozialamt eingereicht werden.
  • Sind Sie im AHV-Alter? Melden Sie sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Senectute.
  • Beziehen Sie eine IV-Rente? Melden sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Infirmis.
Die Winterhilfe Zürich übernimmt KEINE

Darlehen / Kredite / Konsumkredite / Schulden** / bereits bezahlte oder betriebene Rechnungen / Steuerrechnungen / Gebühren (Serafe) / Telefonkosten / Anwaltskosten / Zusatzversicherungen Krankenkasse / Bussen / Mahnspesen / Verzugszinsen / Auslandferien / Leistungen für welche die öffentliche Hand (Sozialhilfe oder Sozialversicherungen) oder andere Stellen zuständig sind.

**Schulden nur in Ausnahmefällen in Zusammenarbeit mit einer Schuldenberatungsstelle, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann.

Informationen für Fachstellen 

Ihre Klient/innen befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Damit wir Ihr Gesuch möglichst unbürokratisch und schnell bearbeiten können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte reichen Sie nur vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare inklusive Beilagen ein. Die Winterhilfe kann keine Leistungen übernehmen, die in den gesetzlichen Aufgabenbereich von Gemeinden / Kantone oder des Bundes gehören.

Checkliste für Gesuche von Fachstellen