Informationen & Leistungen
Bitte beachten Sie
Die Winterhilfe Zürich bietet neben ihren regulären Leistungen saisonale Aktionen für Menschen in Not an. Gesuche für diese Aktionen werden ausschliesslich im Zeitraum angenommen, wenn diese auf der Website der Winterhilfe publiziert sind. Danke für Ihr Verständnis.
Je nach Aufenthaltsstatus kann es bei gewissen Angeboten Einschränkungen geben.
Einschränkungen
- Beziehen Sie Sozialhilfe? Ihr Gesuch muss über das Sozialamt eingereicht werden.
- Sind Sie im AHV-Alter? Melden Sie sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Senectute.
- Beziehen Sie eine IV-Rente? Melden sich bitte für finanzielle Unterstützung bei Pro Infirmis.
Die Winterhilfe Zürich übernimmt KEINE
Darlehen / Kredite / Konsumkredite / Schulden** / bereits bezahlte oder betriebene Rechnungen / Steuerrechnungen / Gebühren (Serafe) / Telefonkosten / Anwaltskosten / Zusatzversicherungen Krankenkasse / Bussen / Mahnspesen / Verzugszinsen / Auslandferien / Leistungen für welche die öffentliche Hand (Sozialhilfe oder Sozialversicherungen) oder andere Stellen zuständig sind.
**Schulden nur in Ausnahmefällen in Zusammenarbeit mit einer Schuldenberatungsstelle, wenn dadurch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann.
Informationen für Fachstellen
Ihre Klient/innen befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Zürich überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets. Unsere Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Damit wir Ihr Gesuch möglichst unbürokratisch und schnell bearbeiten können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte reichen Sie nur vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare inklusive Beilagen ein. Die Winterhilfe kann keine Leistungen übernehmen, die in den gesetzlichen Aufgabenbereich von Gemeinden / Kantone oder des Bundes gehören.